LAWINFO

Retrozession

QR Code

Reaktion in der Praxis

Rechtsgebiet:
Retrozession
Stichworte:
Retrozession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vertragsanpassung

Der Vermögensverwalter kann mit dem Kunden eine Vereinbarung über die Retrozessionen treffen, wonach der Auftraggeber auf die Ablieferung bestimmter, auch künftig anfallender Werte verzichtet. Damit eine solche Regelung gültig ist, muss der Auftraggeber jedoch wissen, worauf er verzichtet, d.h. er muss über die konkret anfallenden Retrozessionen informiert sein. Der Kunde muss somit über die folgenden Punkte informiert werden:

  • Retrozessionssatz
  • Anzahl der zu erwartenden Transaktionen
  • Ungefähres Transaktionsvolumen

Nur aufgrund dieser Informationen kann der Auftraggeber die anfallenden Retrozessionen abschätzen und darauf verzichten.

Allerdings ergeben sich beim Bestreben, eine Vereinbarung abzuschliessen, welche alle diese Anforderungen erfüllt, je nach Konstellation unterschiedliche Probleme:

Verzicht bei Abschluss

Der Vermögensverwalter muss dem Auftraggeber den konkreten Retrozessionssatz sowie den Umfang und das Volumen der Transaktionen bekannt geben. Problematisch hierbei ist, dass das Volumen sowie die Anzahl der Transaktionen schwer abschätzbar, da auch von der Marktentwicklung abhängig sind. Sinnvoll wäre es hier, die zu erwartenden Retrozessionen auch betragsmässig zu beziffern. Es wäre damit klar, dass der Kunde künftig bei einem übersteigenden Betrag erneut informiert werden müsste.

×

Natürlich wäre der vorgängige Verzicht unwirksam, wenn der Vermögensverwalter vorwiegend aus Eigeninteresse handelt und unnütze Transaktionen tätigt, nur um Retrozessionen zu generieren (sog. Churning).

Laufende Genehmigung durch den Kunden

Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass der Vermögensverwalter dem Auftraggeber mittels regelmässiger Abrechnungen über die bezogenen Retrozessionen Rechenschaft ablegt und den Kunden auffordert, diese zu genehmigen. Damit verbunden ist ein etwas grösserer Aufwand und eine gewisse Unsicherheit seitens des Vermögensverwalters, wie hoch seine Einnahmen ausfallen werden.

×

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.