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Retrozession

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Einleitung zur Retrozession / Kickbacks

Rechtsgebiet:
Retrozession
Stichworte:
Retrozession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Retrozessionen sind Provisionen, die z.B. von einer Bank an einen Vermögensverwalter fliessen, welcher seinen Kunden Produkte der Bank verkauft hat. Der Vermögensverwalter erhält somit einen Teil der Kommissionen der Bank. Das Verschweigen und Einbehalten der Retrozessionen ist grundsätzlich rechtswidrig.

Beziehungen zwischen Bank (Retro-Geber), Kunde (Auftraggeber) und Vermögensverwalter (Beauftragter und Retro-Empfänger)

(Klicken Sie auf die Abbildung, um die Übersicht in voller Grösse als PDF zu öffnen)

Bundesgerichtsurteil zur Strafbarkeit der Verschweigung von Retrozessionen

Das Bundesgericht hat ein Strafurteil des Kantonsgerichts des Kantons Wallis bestätigt, wonach sich ein Vermögensverwalter, der seine Klienten nicht über den Erhalt von Retrozessionen und andere Vergütungen der Depotbank informiert, wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung strafbar macht (StGB 158 Ziffer 1):

Auch Bestandespflegekommissionen gehören dem Kunden

Das Bundesgericht hat in einem Urteil vom 20. Oktober 2012 die Rechtsprechung zur Herausgabepflicht von Retrozessionen präzisiert:

Banken müssen demnach in Vermögensverwaltungsmandaten auch Provisionen herausgeben, die ihnen für das Halten bestimmter Finanzprodukte im Wertschriftendepot des Kunden von deren Anbietern zufliessen (sog. Bestandespflegekommissionen). Davon betroffen sind laut Bundesgerichtsurteil auch konzernintern verrechnete Provisionen – bisher galt nur für Retrozessionen externer Vermögensverwalter eine Herausgabepflicht.

Das aktuelle Urteil könnte eine Welle von Retrozessions-Rückforderungen bei den Schweizer Banken auslösen.

Weiter Informationen zum Urteil des Bundesgerichts und seiner Bedeutung für die Vermögensverwaltungspraxis finden Sie auf law-news.ch:

» «Bundesgerichtsurteil zu Retrozessionen / Kickbacks»

Weitere Informationen für Anleger zum Thema Retrozessionen:

» kickbacks.ch

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